Greifen Sie zu - Grundstück OHNE BAUZWANG in Beratzhausen!!!

Auf Anfrage - 93176 Beratzhausen - Grundstücke

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 20250315-1
    • Objektart: Grundstücke
    • Lage: 93176 Beratzhausen
    • Preis: Auf Anfrage
    • Grundstücksfläche: ca. 653 m²
    • Provision für Käufer 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Kontaktperson: Frau Tanja Müller. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Frau Tanja Müller

Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG

Tel. 01516 5711155

tanja.mueller@rb-opf-jura.de

Objektbeschreibung

Häuslebauer, sowie Kapitalanleger aufgepasst, verpassen Sie nicht diese Chance - schlagen Sie zu!!!

Das ruhig gelegene Baugrundstück stellt eine Baulücke dar, mitten in einem gepflegten Wohngebiet in Beratzhausen. Das Grundstück hat eine Größe von 653 m² und darf mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Es ist kein Bebauungsplan vorhanden. Das Bauvorhaben muss sich nach Art, Maß und Nutzung einfügen (§ 34 Baugesetzbuch). Eine Bauvoranfrage kann unter Umständen vorab beim Markt Beratzhausen eingereicht werden.

Großer Vorteil des Baugrundstücks im Gegensatz zu Grundstücken in einem Neubaugebiet - es besteht kein Bauzwang!!! Das Grundstück ist erschlossen. Der Bahnhof, sowie der Ortskern sind in wenigen Fahrminuten oder auch zu Fuß gut zu erreichen. Der Autobahnanschluss (A3) Nürnberg-Regensburg befindet sich ebenso in der Nähe des Grundstücks.

Dieses Grundstück entspricht Ihren Wünschen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Lage

Der Markt Beratzhausen liegt 30 Kilometer nordwestlich von Regensburg sowie 60 Kilometer südöstlich von Nürnberg im Labertal des Oberpfälzer Juras. Durch seine Lage wird der Markt als „Perle des Labertals“ bezeichnet.

In Beratzhausen profitiert man von einer idealen Wohnlage mit Autobahnanschluss und Anbindung an die Bahnstrecke Nürnberg-Regensburg. Grundschule, Kindergärten, Arztpraxen, Restaurants und Geschäfte befinden sich direkt vor Ort.

Sonstiges

Der Käufer verpflichtet sich an die Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG eine Maklerprovision in vereinbarter Höhe (3,57% brutto) zu zahlen. Es wurde ebenfalls ein provisionspflichtiger Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen (Halbteilungsprinzip). Auf die beidseitige Interessensvertretung (Doppeltätigkeit) und eine mögliche Verflechtung wird ausdrücklich hingewiesen.